Steuerliche Gedanken zur Weihnachtszeit
Mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit werden auch in diesem Jahr scheinbar profane Entscheidungen in vielen Familien regelrechte Grundsatzdebatten auslösen.
Mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit werden auch in diesem Jahr scheinbar profane Entscheidungen in vielen Familien regelrechte Grundsatzdebatten auslösen.
In Kooperation mit dem Richard Boorberg Verlag gibt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt eine besonders preisgünstige und benutzerfreundliche Sonderedition der Steuergesetze 2020 heraus. Enthalten sind alle aktuellen Änderungen, ein Stichwortverzeichnis und ein Online-Service.
Das BMF hat am 28.11.2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt.
Das BMF hat mit Schreiben vom 27. September 2019 die neue Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2019 bekanntgemacht. Diese enthält für die Praxis wesentliche Fortentwicklungen, auf die nachfolgend überblickartig eingegangen wird.
Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG bleibt der Anspruch auf Kindergeld durch die 6-Monats-Frist als solcher unberührt. Stattdessen stellt nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG die Fristversäumnis lediglich ein Auszahlungshindernis für weiter als 6 Monate zurückliegende Zeiträume dar. Der Gesetzgeber will damit klarstellen, dass die Regelung das Erhebungsverfahren betrifft und keine Auswirkung auf das Festsetzungsverfahren hat.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im November 2019 veröffentlicht wurden.
Das BMF hat mit Schreiben vom 20.11.2019 – IV C 6 – S 2241/15/10003 zu Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit SBV und Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit SBV sowie der unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen Stellung genommen.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden. Bestimmte Anforderungen des Gesetzes werden zwar durch ein vom BMF geplantes sog. Nicht-Beanstandungsschreiben längstens bis zum 1.10.2020 verschoben, doch andere Anforderungen sind zwingend zum 1.1.2020 zu erfüllen.
Mit Schreiben vom 20.11.2019 hat das BMF Stellung genommen zur Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil-oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).