Mehr als Viele:
ein Verband
Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.
Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.



Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.
Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident
Wir sind die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die einen der steuerberatenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen bieten wir die bestmögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionalität, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!
DStV zum KoaVertrag: Arbeitstage- und Pendlerpauschale
Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die Koalitionspartner einsetzen. Und hierbei auch die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß sehr.
BFH: Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen
Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.02.2025 – VIII R 32/21 entschieden. Die Entscheidung dürfte eine beträchtliche finanzielle Tragweite für den Fiskus haben.
NBank: Änderungen bei der Rückfragepraxis zu den Schlussabrechnungen
Nach Information der NBank hat sich die Rückfragepraxis im Zuge der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen insoweit geändert, als dass die Frist zu Beantwortung der Rückfragen grundsätzlich 21 Tage beträgt.
Die KI in der Steuerberatung - Chancen für eine entlastete Zukunft (2-Tages-Webinar)
Stephanie Kröning
26.05.2025 13:00 Uhr - 28.05.2025 17:00 Uhr
Thementag Lohnpraxis 2025
Markus Stier
11.06.2025 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Thementag Lohnpraxis 2025
Markus Stier
12.06.2025 09:00 Uhr - 16:00 Uhr