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Mehr als Viele:
ein Verband

Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.

Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.

Steuerberaterverband Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Seminare & Webinare

Kontinuierliche Weiterbildung – das bieten wir Ihnen.

Stbv Seminare
Der Steuerberaterverband ist praxisnah immer für Sie da.

Der Verband

Zentrale Interessenvertretung – unterstützend und praxisnah.

Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.

Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident

Wir sind die Interessen­vertretung unserer Mitglieder, die einen der steuer­beratenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Heraus­forderungen bieten wir die best­mögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionali­tät, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!

Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

02.03.2026|

Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäi- schen Union (EU) gibt europaweit einheitliche Vorgaben an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Um dem Berufsstand der Steuerberater eine praxisgerechte Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen, haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterver- band e.V. (DStV) gemeinsame Praxishilfen entwickelt, die insbesondere den kleinen und mittelstän- dischen Kanzleien bei der Organisation ihrer datenschutzrelevanten Arbeitsprozesse helfen sollen.

BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

26.02.2026|

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden.

Weitere Nachrichten und aktuelles Fachwissen rund um das Thema Steuerberatung erhalten Sie hier:

Aktuelle Seminare

Kommende Seminare und Webinare zum Vormerken

02.
März 2026

Umsatzsteuer 2026 (2-teiliges Webinar)

Referent-/innen:
Dr. Jörg Grune, Prof. Rolf-R. Radeisen
Wann?
02.03.2026 09:00 Uhr - 03.03.2026 12:30 Uhr
Zum Webinar
03.
März 2026

Die Einkommensteuererklärung 2025 (2-tägig)

Referent-/innen:
Manfred Keil
Wann?
03.03.2026 09:15 Uhr - 04.03.2026 12:30 Uhr
Zum Webinar
03.
März 2026

Die Einkommensteuererklärung 2025

Lingen
Referent-/innen:
Frank Krawczyk
Wann?
03.03.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Zum Präsenzseminar

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