Mehr als Viele:
ein Verband
Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.
Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.



Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.
Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident
Wir sind die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die einen der steuerberatenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen bieten wir die bestmögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionalität, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!
Alltäglich an Ihrer Seite
Verbandsleben in der Praxis

Taxarena
TAXarena 2027: Ihr Wegweiser für die Kanzlei der Zukunft
Der Wandel in der Steuerberatung bietet enorme Chancen – man muss sie nur zu nutzen wissen. Am 17. März 2027 wird die TAXarena Hannover zum Hotspot für alle Kanzlei-Pioniere.
Warum sich Ihr Besuch lohnt:
Die TAXarena bündelt innovative Lösungen für sämtliche relevanten Branchenthemen an einem einzigen Tag. Profitieren Sie vom direkten Austausch mit den führenden Experten ihres Fachgebiets.
Das erwartet Sie:
Ein hochkarätiger Mix aus Ausstellern – von international agierenden Global Playern über bodenständige Local Heroes bis hin zu zukunftsweisenden Startups. Finden Sie genau die Strategien, die zu Ihrer Kanzleistruktur passen.
BFH: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung für Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
Der BFH hat mit Urteil vom 19.05.2026 – VIII R 33/24 entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
BFH: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
Mit Urteil vom 22.04.2026 – III R 7/24 hat der BFH entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.
Nds. FinMin: Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalen Mandaten
Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2025 werden auch die Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalen Mandaten angehoben. Damit wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt und wertgeschätzt. Die Stärkung des Ehrenamts ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.
Mit Microsoft 365 zur digitalen Kanzlei
Stephanie Kröning
17.08.2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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18.08.2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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20.08.2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

