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Mehr als Viele:
ein Verband

Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.

Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.

Steuerberaterverband Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Seminare & Webinare

Kontinuierliche Weiterbildung – das bieten wir Ihnen.

Stbv Seminare
Der Steuerberaterverband ist praxisnah immer für Sie da.

Der Verband

Zentrale Interessenvertretung – unterstützend und praxisnah.

Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.

Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident

Wir sind die Interessen­vertretung unserer Mitglieder, die einen der steuer­beratenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Heraus­forderungen bieten wir die best­mögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionali­tät, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!

Alltäglich an Ihrer Seite

Verbandsleben in der Praxis

Taxarena 2024

Taxarena

TAXarena 2027: Ihr Wegweiser für die Kanzlei der Zukunft

Der Wandel in der Steuerberatung bietet enorme Chancen – man muss sie nur zu nutzen wissen. Am 17. März 2027 wird die TAXarena Hannover zum Hotspot für alle Kanzlei-Pioniere.

Warum sich Ihr Besuch lohnt:
Die TAXarena bündelt innovative Lösungen für sämtliche relevanten Branchenthemen an einem einzigen Tag. Profitieren Sie vom direkten Austausch mit den führenden Experten ihres Fachgebiets.

Das erwartet Sie:
Ein hochkarätiger Mix aus Ausstellern – von international agierenden Global Playern über bodenständige Local Heroes bis hin zu zukunftsweisenden Startups. Finden Sie genau die Strategien, die zu Ihrer Kanzleistruktur passen.

BFH: Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen

07.05.2026|

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.01.2026 - III R 28/24 entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung (GewStG) wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

BFH: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

07.05.2026|

Der BFH hat mit Urteil vom 21.01.2026 - VI R 25/24 entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.

Weitere Nachrichten und aktuelles Fachwissen rund um das Thema Steuerberatung erhalten Sie hier:

Aktuelle Seminare

Kommende Seminare und Webinare zum Vormerken

11.
Mai 2026

Ausbildung für Ausbilder/innen (4-tägiger Lehrgang)

Hannover
Referent-/innen:
Katharina Weingärtner
Wann?
11.05.2026 09:00 Uhr - 19.05.2026 16:30 Uhr
Zum Präsenzseminar
11.
Mai 2026

Die Holding-GmbH als Gestaltungsmodell für den Mittelstand

Hannover
Referent-/innen:
Lars Mayer
Wann?
11.05.2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Zum Präsenzseminar
11.
Mai 2026

Betriebsprüfung der DRV 2026

Bad Zwischenahn
Referent-/innen:
Jörg Romanowski
Wann?
11.05.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Zum Präsenzseminar
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