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Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.



Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.
Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident
Wir sind die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die einen der steuerberatenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen bieten wir die bestmögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionalität, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!
BMF: FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
Das BMF hat auf seiner Homepage FAQ zur Anwendung der steuerfreien Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG veröffentlicht. Für die Lohnabrechnung haben folgende Aussagen der Finanzverwaltung besondere Bedeutung:
BFH: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen
Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 – I R 50/22 die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet. Wird die einem solchen Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, soll die Zusage auch dann fremdüblich und damit grundsätzlich steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist aber stets, dass für den Arbeitgeber, also für die Gesellschaft, kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche des Geschäftsführers mitfinanzieren zu müssen (z.B. aufgrund der Gewährung einer Garantieverzinsung, die über dem risikoarmen Marktzins liegt).
BFH: Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?
Mit Urteil vom 17.12.2025 - I R 4/23 hat der BFH über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Die zugesagten Betriebsrenten sollten in der Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichten (sogenannte Entgeltumwandlung). Die GmbH hatte sich verpflichtet, den auf diese Weise aufzubauenden Kapitalstock mit 6 % per annum zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 % p.a. Das Finanzamt sah deshalb den den Gesellschafter-Arbeitnehmern zugebilligten Zinssatz als überhöht an und behandelte die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 % per annum beträgt.
Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2026
Holger Baumbach, Jan Muche, Dipl.-Ing. Oliver Schlickeisen, Randolf Schmidt
20.02.2026 15:00 Uhr - 21.11.2026 18:00 Uhr
Die Einkommensteuererklärung 2025
Sascha Nothold
23.02.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Die Einkommensteuererklärung 2025
Markus Perschon
23.02.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

