Das BMF hat mit Schreiben vom 20.11.2019 – IV C 6 – S 2241/15/10003 zu Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit SBV und Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit SBV sowie der unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen Stellung genommen. Ferner äußert es sich zur Aufgabe der Gesamtplanbetrachtung bei Anwendung von § 6 Abs. 3 und 5 EStG sowie Beibehaltung der Gesamtplanbetrachtung bei Anwendung der §§ 16, 34 EStG.

 

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Stand: 25.11.2019