Kategorie: Aktuelles

§ 35c EStG und Steuerermäßigungszeitpunkt

Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den beiden Folgejahren zu berücksichtigen. § 35c EStG bestimmt ergänzend für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen Folgendes. [...]

2024-10-21T08:52:54+02:0021.10.2024|Aktuelles, Meldungen|
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