SFTCelle: Die Modernisierung der Besteuerungsverfahrens als „Zwang zu Mandatierung“ eines Steuerberaters?
Das Fristenkonzept in § 149 Abgabenordnung wurde geändert. Die neuen Abgabefristen gelten erstmals für die Steuererklärungen des Veranlagungsjahrs 2018. Die allgemeine Abgabefrist ist bis zum 31. Juli des Folgejahres verlängert worden.

