BMF: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 wurde veröffentlicht. Dabei weist das BMF auf Folgendes hin.
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 wurde veröffentlicht. Dabei weist das BMF auf Folgendes hin.
Der Handel mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen, auch Kryptowährungen, digitale Währungen oder alternative Währungen genannt, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen – und mit ihm die vor allem umsatzsteuerlichen Fragestellungen rund um die Übertragung, Aufbewahrung und Nutzung.
Der BFH hat mir Urteil vom 14.6.2018 (Az.: III R 35/15) entschieden, dass die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss.
Liefert der Arbeitgeber Ware (Sachbezüge) in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € einzubeziehen.
Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gesetzlich normiert. Allerdings standen die Regelungen des § 3a EStG sowie § 7b GewStG noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission den Beschluss fasst, darin keine schädliche Beihilfe zu sehen. Nun gab es hierzu eine Rückmeldung aus Brüssel.
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil (EuGH-Urteil v. 25.7.2018, Gmina Ryjewo, C-140/17) zu der in der Praxis durchaus bedeutsamen Frage Stellung genommen, ob ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich ist, wenn der Steuerpflichtige zunächst keine ausdrückliche Zuordnung eines Gegenstandes im Zeitpunkt seiner Anschaffung zum Unternehmen vorgenommen hat.
Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt
Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 den Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online Handel (vormals: Jahressteuergesetz 2018) beschlossen. Neben den namensgebenden Änderungen für den Online Handel enthält der Regierungsentwurf notwendige Anpassungen an ergangene Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen.
Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteilen vom 21.6.2018 (Az. V R 25/15 und V R 28/16) entschieden, dass es nicht mehr erforderlich ist, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.
Finanzverwaltung reagiert auf das Urteil des BFH vom 19.1.2017 (Az.: VI R 75/14) zum Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen bei der Einkommensteuer.