[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]SFTCelle 2018: Kryptowährungen, Mining und Blockchains – Herausforderungen bei Digitalisierung und Umsatzsteuer

Der Handel mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen, auch Kryptowährungen, digitale Währungen oder alternative Währungen genannt, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen – und mit ihm die vor allem umsatzsteuerlichen Fragestellungen rund um die Übertragung, Aufbewahrung und Nutzung von virtuellen Währungen, wie Steuerberater Robert Hammerl, Master of Laws (LL.M.), Diplom-Finanzwirt (FH), im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFTCelle Steuerfachtagung und Zukunftskongress 2018 mit insgesamt 250 Teilnehmern deutlich vor Augen führte.

So unterliegt beispielsweise das sogenannte Mining von virtuellen Währungen nicht der Umsatzsteuer. Beim Mining von Bitcoins generiert der „Miner“ durch Einsatz von Rechnerleistung einen „Block“ und fügt diesen der Blockchain hinzu. Hierfür erhält er vom System neu generierte Bitcoins, da es sich beim Mining um eine zentrale Aufgabe im System handelt. Ferner kann der Miner von den Nutzern des Systems auf freiwilliger Basis eine sogenannte Transaktionsgebühr erhalten. Aus der Natur der Tätigkeit folge, dass es sich beim Mining um keinen umsatzsteuerbaren Vorgang handeln kann. Da die Leistung an das gesamte System der Nutzer erbracht wird, fehlt es an einem individualisierbaren Leistungsempfänger, sodass hinsichtlich der neu generierten Bitcoins bereits kein Leistungsaustausch vorliegt. Soweit der Miner darüber hinaus noch eine Transaktionsgebühr erhält, unterliegt auch diese nicht der Umsatzsteuer, da sie in keinem direkten Zusammenhang mit der Leistung des Miners steht.

Dass Blockchain – eine Schlüsseltechnologie auch aus Perspektive der Steuerberatung – zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, machte Steuerberater Stefan Groß, Certified Information Systems Auditor, den Zuhörenden klar, denn Daten und Transaktionen der Blockchain dienen künftig als Dokumentationsnachweise. Sie haben da einen Mehrwert, wo Transaktionen eine unmittelbare steuerliche Relevanz begründen, wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer oder dem Quellensteuereinbehalt. Benötigt wird eine revisionssichere Archivierung steuerlicher Sachverhalte sowie unveränderbares Vorhalten für die Finanzverwaltung, wie etwa für Verrechnungspreise oder die Intercompany Reconciliation, also die konzerninterne Konten-Abstimmung. Unternehmen und Fiskus können auf gemeinsame steuerliche Grunddaten zugreifen und hierüber ohne Medienbruch Steuerverwaltungsakte und Steuerbescheide austauschen. Auch der Zahlungsverkehr kann über eine sichere Kryptowährung abgewickelt werden.

 

 

Stand: 7.9.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]