Kategorie: Gewerbesteuer

BFH: Beschluss des Großen Senats zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.

Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!

Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.

Steuerliche Folgen des Brexits – Ertragsteuern und Umsatzsteuer

Der drohende Brexit stellt die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Unternehmen haben eine Vielzahl an juristischen Problemen zu klären und müssen ihre Rechtsstrukturen, Handelsströme und Lieferketten überprüfen bzw. neu ausrichten. Im Folgenden soll daher ein Überblick über ausgewählte mögliche steuerliche Folgen gegeben werden.

Steuergesetze 2019

In Kooperation mit dem Richard Boorberg Verlag gibt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt eine besonders preisgünstige und benutzerfreundliche Sonderedition der Steuergesetze 2019 heraus. Enthalten sind alle aktuellen Änderungen, ein Stichwortverzeichnis und ein Online-Service.

BFH: Verfassungskonformität gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen

Der BFH hat mir Urteil vom 14.6.2018 (Az.: III R 35/15) entschieden, dass die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss.

2021-06-02T05:32:15+02:0024.08.2018|Aktuelles, Gewerbesteuer, iFrame, Meldungen|

Share Economy als Steuerhinterziehungsrisiko – Finanzverwaltung startet Gruppenanfrage an Airbnb

Seit ein paar Jahren ist die sogenannte Share Economy in aller Munde. Einige Unternehmen, wie z. B. Airbnb, sind damit weltweit und auch in Deutschland sehr erfolgreich. Insbesondere bei solchen großen Plattformen geht es nicht so sehr um den Gedanken des Teilens an sich, sondern um die Kommerzialisierung des Privatbereichs der Teilnehmer, die dann zwangsläufig auch steuerliche Konsequenzen haben kann.

Regelung zur Gewerbesteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an Mitunternehmerschaften nicht verfassungswidrig

In seinem Urteil vom 10.4.2018 (Az.: 1 BvR 1236/11) hat das BVerfG entschieden, dass die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft durch § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG im Juli 2002 nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt ...

2021-06-02T05:32:20+02:0010.04.2018|Aktuelles, Gewerbesteuer, Meldungen|
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