Mehr als Viele:
ein Verband
Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.
Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.



Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.
Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident
Wir sind die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die einen der steuerberatenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen bieten wir die bestmögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionalität, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!
Alltäglich an Ihrer Seite
Verbandsleben in der Praxis

Taxarena
Die Innovationsmesse für Steuerkanzleien
Für alle, die neue Wege in der Kanzlei gehen wollen, ist der Weg zur Messe TAXarena am 26.02.2025 in Hannover garantiert ein Gewinn. Sie bietet innovative Lösungen und Strategien für sämtliche relevanten Branchenthemen. Zu den Ausstellern gehören sowohl Global Player und Local Heroes als auch Hidden Champions und visionäre Startups, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet zählen.
Whitepaper: KI-Assistenten – Die Zukunft der Effizienz im Kanzleialltag?
Die rasante Entwicklung und Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt in einer Weise, wie wir sie vor wenigen Jahren noch nicht für möglich gehalten hätten. Als Arbeitskreis Digitalstrategie beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Chancen und Herausforderungen dieser Transformation aktiv zu gestalten. [...]
Gruppenunfallversicherung und 50 EUR-Freigrenze
Schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung ab, kann sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ergeben. Hierbei ist zu unterscheiden, wer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben kann. [...]
Fünftelungsregelung: Keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren
Der Arbeitgeber hat ab 2025 nicht mehr die Frage zu klären, ob diese Einkünfte für mehrere Jahre bzw. Entschädigungsleistungen ermäßigt nach § 34 EStG zu besteuern sind. [...]