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Mehr als Viele:
ein Verband

Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.

Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.

Steuerberaterverband Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Seminare & Webinare

Kontinuierliche Weiterbildung – das bieten wir Ihnen.

Stbv Seminare
Der Steuerberaterverband ist praxisnah immer für Sie da.

Der Verband

Zentrale Interessenvertretung – unterstützend und praxisnah.

Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.

Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident

Wir sind die Interessen­vertretung unserer Mitglieder, die einen der steuer­beratenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Heraus­forderungen bieten wir die best­mögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionali­tät, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!

T.I.M. – Der TAX.IT.MANAGER. als Erfolgsfaktor in der Digitalisierung

31.03.2025|

Das Thema „Digitalisierung“ ist schon lange in aller Munde, es wird in verschiedenen Kontexten verwendet, wie z.B. in der Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Doch was genau ist Digitalisierung, was verstehen wir darunter? Fest steht einerseits, das es sich dabei nicht um einen Zustand, keinen Status handelt, der final funktional oder zeitlich erreicht werden kann, sondern es vielmehr ein Prozess ist, also ein Weg steter Weiterentwicklung, der im Prinzip auch kein Ende kennt. Andererseits steht fest, dass sowohl die funktionalen Möglichkeiten zunehmen werden, aber eben auch die Abhängigkeiten von diesen Technologien, die mittlerweile für die Unternehmen eine existentielle Bedeutung darstellen. Umso wichtiger ist es, die Kontrolle bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Geschäftsprozessen zu behalten, um den unternehmerischen Erfolg auf Kurs zu halten.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Muster-Mandanteninformation

25.03.2025|

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis Juli. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf bei Unternehmen und in Kanzleien. Daher stellen wir Ihnen ein Muster für eine Mandanteninformation zur Meldepflicht der elektronischen Aufzeichnungssysteme zur Verfügung.

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