BFH: Rentenberater sind gewerblich tätig
Rentenberater sind nicht freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte, wie der BFH entschieden hat. Danach üben Rentenberater weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus noch erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.