[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]BMF: Referentenentwurf eines JStG 2019 veröffentlicht

 

Am 8.5.2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, das offiziell die Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ trägt.

Das Gesetz enthält u.a. folgende Änderungen bzw. Neuregelungen:

Förderung der Elektromobilität

  1. Einführung einer Sonderabschreibung i.H.v. 50 % im Jahr der Anschaffung für Elektrolieferfahrzeuge (§ 7c EStG-E)
  2. Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung
  3. Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Ladestrom eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs beim Arbeitgeber und für die zeitweise zur private Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung
  4. Erleichterungen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen

 

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer

Der Gesetzesentwurf enthält Neuregelungen lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von Share-Deals:

  1. Senkung der bisherigen Beteiligungsschwelle für bestimmte Anteilseignerwechsel an Unternehmen von 95 % auf 90 %
  2. Verlängerung der Frist des § 1 Abs. 2a GrEStG von fünf auf zehn Jahre
  3. Einführung eines neuen Ergänzungstatbestandes, der Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften der GreESt unterwirft (§ 1 Abs. 2b GreStG-E)
  4. Verlängerung der Behaltensfristen der §§ 5, 6 GreStG von fünf auf zehn bzw. fünfzehn Jahre

 

Änderungen bei der Umsatzsteuer

  1. Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form
  2. Umsetzung der sog. Quick Fixes:
    1. Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager (§ 6b UStG)
    2. Änderung bei Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG-E)
    3. Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Abs. 1 Satz 1 UStG-E)

 

Ferner sieht der Entwurf diverse weitere Maßnahmen bzw. Anpassungen vor, z.B.:

  1. Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
  2. Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen
  3. Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer

 

 

Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elekt­romobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bearbeitungsstand: 8.5.2019) >>

 

 

Stand: 10.5.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]