Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis setzt nach dem BFH-Urteil vom 21. August 2018 voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen (insbesondere den gesamten Mandantenstamm) entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt.

