[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (vorerst) gescheitert

Der Bundestag hatte in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses[1] angenommen.[2]

Eigentlich war die Behandlung im Bundesrat am 14. Dezember 2018 vorgesehen. Kurzfristig wurde die Behandlung allerdings von der Tagesordnung abgesetzt.

Das Gesetzgebungsverfahren ist damit zwar nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.

Praxishinweis

Gegenwärtig kann die Praxis mit der vorgesehenen Sonderabschreibung nach § 7b EStG-E nicht planen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.

 

[1] BT-Drucks. 19/6140 v. 28.11.2018

[2] Siehe auch BR-Drucks. 607/18 v. 30.11.2018

 

Stand: 19.12.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”est_seminar_blog_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]