Vergünstigte Wohnungsüberlassung: Beitragspflicht trotz Steuerfreiheit
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2020 ein Bewertungsabschlag von einem Drittel vom ortsüblichen Mietwert eingeführt.

