Übernachtungsnebenkosten: Eine neue steuerfreie Erstattungsmöglichkeit
Durch die Einführung der gesetzlichen Pauschale von 8 EUR, die für Inlands- und Auslandsfälle einheitlich gilt, entfällt der Einzelnachweis. Die gesetzliche Pauschale scheidet aber aus, sofern keine Übernachtung stattfindet (eintägige Auswärtstätigkeit).

