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Baukindergeld: Förderung für EU-Gebäude?

Europäischen Kommission kritisiert Baukindergeld. Besonders die Voraussetzung, nach der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss und das Baukindergeld nur für in Deutschland erworbenes Wohneigentum gewährt wird, könnte aus Sicht der Europäischen Kommission eine „indirekte Diskriminierung“ gerade für Grenzgänger darstellen.

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