Lohnsteuer/Reisekosten – Update 2020/2021
Im Lohnsteuer- und Reisekostenrecht sind auch mit Blick auf den Jahreswechsel 2020/2021 zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen zu beachten. Im Blickpunkt [...]
Im Lohnsteuer- und Reisekostenrecht sind auch mit Blick auf den Jahreswechsel 2020/2021 zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen zu beachten. Im Blickpunkt [...]
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 kann seit dem 1.10.2020 (= gesetzlicher Starttermin) bis 30.11.2021 gestellt werden.
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 7/17 seine Rechtsprechung fortgesetzt , nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.
Wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Verbandspräsident Christian Böke hat sich mit einem Schreiben an die Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und darin dringend um Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 31.5.2021 gebeten.
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit geändert.
Durch Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S.1512) wurde in § 21 UStG - Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer - ein neuer Absatz 3a eingefügt.
Im vergangenen Jahr hat sich der BFH in sieben Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert. Nun hat die Finanzverwaltung gleich lautende Ländererlasse bekanntgegeben.
BMF nimmt Stellung zum BFH-Urteil vom 10.4.2019 – I R 20/16, wonach Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften, die ausschließlich zum Ausschluss bzw. zur Minderung des Währungskursrisikos einer konkret geplanten, in Fremdwährung abzuwickelnden Anteilsveräußerung abgeschlossen worden sind, als Bestandteil des Veräußerungspreises im Rahmen der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind.