Lohnsteuer/Reisekosten – Update 2020/2021

Im Lohnsteuer- und Reisekostenrecht sind auch mit Blick auf den Jahreswechsel 2020/2021 zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen zu beachten. Im Blickpunkt stehen neben den Gesetzesänderungen auch neue Verwaltungsanweisungen, die es unmittelbar anzuwenden gilt.

 

Seitenumfang: ca. 200
Bindungsart: gebunden
Preis: 39.00 Euro (zzgl. USt)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: August 2020
Autor(en): Dipl.-Finw. Michael Seifert, StB

 

Inhaltsverzeichnis

I. Aktuelles
1. Zahlen zum Jahreswechsel 2020/2021
2. Gutscheinproblematik: BMF-Schreiben
3. Reisekosten/doppelte Haushaltsführung: neues BMF-Schreiben
4. Corona-Krise und Lohnsteuer (u.a. Corona-Steuerhilfegesetz)
5. Grundrentengesetz und Lohnsteuer
6. Jahressteuergesetz 2020
7. Solidaritätszuschlag und Lohnsteuerabzugsverfahren
8. Sozialversicherungswerte 2021 und Lohnsteuerrecht
9. Amtliche Sachbezugswerte 2021 und Lohnsteuerrecht
10. Ausblick: weitere Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

 

II. Minenfeld: Abgrenzung Barlohn vs. Sachzuwendung
1. Abgrenzung: Barlohn vs. Sachlohn
a) Gesetzesänderung
b) Neues BMF-Schreiben
c) Aktuelle Abgrenzungsfragen (z.B. Benzinkostenübernahme, Fitnesscenter, Geschenkgutscheine)
d) Gutscheinkarten, z.B. givve, Spendit, Edenred, Ticket+ etc.
2. Gestaltungs- und Anwendungsfragen zur 44 EUR-Freigrenze

 

III. Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
1. BFH-Rechtsprechung kontra Finanzverwaltung (BMF v. 5.2.2020)
2. Aktuelle Einzelfälle (z.B. Corona-Beihilfe und Zusatzleistung)

 

IV. Steuerliches Reisekostenrecht / doppelte Haushaltsführung
1. Aktuelle BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben
2. Abgrenzung: erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit (aktuelle Entwicklungen, z.B. Home-Office und Corona)
3. Weitere Neuerungen im steuerlichen Reisekostenrecht

 

V. (Elektro-) Dienstwagen bzw. Diensträder
1. Dienstwagen – Update
2. Elektrofahrzeuge / Hybridelektrofahrzeuge
3. (Elektro-) Fahrräder (koordinierter Ländererlass v. 9.1.2020)

 

VI. Betriebliche Altersversorgung / Vorsorgeaufwendungen
1. Abrechnungswerte 2020/2021
2. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (Gesetzesänderung)
3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG: Lohnsteuerbescheinigung und SV-Aufwand
4. Auszahlung eines Versorgungsguthabens: Fünftelungsregelung anwendbar?
5. Arbeitgeberzuschüsse zur bAV
6. Wertguthabenkonten

 

VII. Amtlicher Sachbezugswert
1. Ausblick: amtliche Sachbezugswerte 2021
2. Freie Unterkunft / Mahlzeitengestellung
3. Definition „Mahlzeit“: BFH vs. Finanzverwaltung
4. Restaurantschecks / Kostenübernahme von Mahlzeiten (Barlohn oder Sachzuwendung?)

 

VIII. Update Arbeitslohn
1. Corona-Beihilfe (BMF-Schreiben v. 9.4.2020)
2. Kurzarbeitergeld und Lohnsteuer
3. Kindergartenzuschüsse / Betreuungszuschüsse
4. Betriebsveranstaltung
5. Heimarbeitsplätze
a) Heimarbeitsplätze nach dem Heimarbeitsgesetz
b) Home-Office: Arbeitgeberzahlungen und Gestaltungsmöglichkeiten
c) Folgewirkungen (u.a. Dienstwagengestellung, Reisekostenabrechnungen)
6. Weiteres zum Arbeitslohn
a) Bußgeldübernahme
b) § 3b EStG (aktuelle Rechtsprechung)
c) Überstundenvergütung und Fünftelungsregelung
d) Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
e) Übernahme von SV-Beiträgen aufgrund Prüfungsfeststellungen
7. Aufmerksamkeiten und „besonderer“ persönlicher Anlass

 

IX. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Lohnsteuerrecht
1. Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer
a) Grenzen 2021
b) Corona-Übergangsregelung (Sozialversicherung)
2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
a) Dynamisierung der 450 EUR-Grenze?
b) Mindestlohn
c) Corona-Übergangsregelung (Sozialversicherung)

 

X. Formelles Lohnsteuerrecht

Bestellen, solange der Vorrat reicht

Den Rechnungsbetrag bitte von dem hinterlegten Konto per Lastschrift einziehen.

Einwilligungserklärung: Ich bin einverstanden, dass der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. meine Daten für eine Kontaktaufnahme oder Vertragsanbahnung / -abwicklung elektronisch verarbeitet. Sofern es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrages nicht nötig ist, werden die Daten an Dritte nicht weitergegeben. Sie können diese Einwilligung jederzeit unter https://steuerberater-verband.de/datenschutz/ einsehen. Ein Widerruf dieser Erklärung ist jederzeit möglich.

* Pflichtfelder