Präsident Christian Böke fordert Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019

Verbandspräsident Christian Böke hat sich mit einem Schreiben an die Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und darin dringend um Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 31.5.2021 gebeten.

In Zeiten der Corona-Pandemie unterstützen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Mandanten fortwährend. Dabei bringt der zusätzlich zum Tagesgeschäft zu bewältigende Arbeitsanfall gerade viele kleine und mittlere Kanzleien an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Fülle der Zusatzaufgaben – sei es durch Beratungen zu steuerlichen Soforthilfen, Ermittlung von Kurzarbeitergeld oder die Beantragung der Überbrückungshilfen – führt dazu, dass Steuerberater gezwungen sind, ihr übliches Tagesgeschäft hintenanzustellen.

Damit der Berufsstand auch in diesen besonderen Zeiten seinen Aufgaben in bewährter Qualität nachkommen und seinen Beitrag in der Krise verantwortungsvoll leisten kann, würde eine zeitnahe Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 31.5.2021 die notwendige Planungssicherheit schaffen.

Das komplette Schreiben finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]