BMF: Geänderte Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit geändert. Daneben wurden in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) die bisherigen Regelungen für den Belegnachweis für die Steuerfreiheit um eine Gelangensvermutung ergänzt.

Das BMF hat nun diesbezüglich Anpassungen des Umsatzsteueranwendungserlasses bekannt gegeben:

BMF-Schreiben v. 9.10.2020 – III C 3 – S 7140/19/10002 :007 <<verlinken auf: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2020-10-09-einfuehrungsschreiben-zu-den-geaenderten-anforderungen-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Die Grundsätze des Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 bewirkt werden.

Seminarempfehlung: Umsatzsteuer 2021 <<verlinken auf: https://test-beitraege-stbv.firefly-haj.de/2020/09/29/umsatzsteuer-2021/