Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020 angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt.
Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020 angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt.
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Verbandspräsident Christian Böke hat sich an die Finanzministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und die Aussetzung der am 10.02.2021 fällig werdenden Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen bei gleichzeitigem Fortbestand der Dauerfristverlängerung gefordert.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, wie mit Beitragsfortzahlungen während der coronabedingten behördlichen Schließung steuerlich umzugehen ist. Es gilt nach einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene.
Erst unmittelbar vor Weihnachten 2020 hat die Finanzverwaltung das Muster für den Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 nebst amtlicher Anleitung bekanntgegeben. Der Praxis bleibt damit kaum Zeit, sich mit dem neuen Vordruck zu befassen. Dabei ergeben sich für 2021 gravierende Änderungen!
Das Vorstandsmitglied einer öffentlich-rechtlich organisierten Berufskammer ist nicht selbstständig i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL für die Kammer tätig und damit kein Unternehmer, wenn es nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und kein Vergütungsrisiko trägt.
Mit Urteil vom 8.10.2020 hat das Niedersächsische FG erneut zur Steuerbarkeit der Tätig-keit eines Mitglieds eines kollektiven Leitungsgremiums Stellung genommen.
Werden Sparmenüs als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung zum Verzehr außer Haus verkauft, muss das Gesamtentgelt zwischen den Bestandteilen, deren Lieferung mit dem allgemeinen Steuersatz versteuert wird, und denen mit ermäßigtem Steuersatz im Schätzweg aufgeteilt werden.
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikauffüh-rungen aus der Sicht eines "Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen – so der BFH.
Erbringt ein Unternehmer eine Dienstleistung im Ausland, so stellt sich die Frage nach dem Ort der sonstigen Leistung. § 3a UStG sieht insoweit eine recht komplizierte Regelung vor. Dies gilt insbesondere, wenn zum Beispiel ein Berater für eine gewisse Zeit im Ausland tätig ist und daher die Frage zu beantworten ist, ob er dort eine Betriebsstätte oder eine feste Niederlassung unterhält.