Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs

 

In der Systemgastronomie werden Kunden vielfach Sparmenüs angeboten, die sich aus verschiedenen Einzelbestandteilen (Burger, Pommes frites, Getränk etc.) zusammensetzen. Werden diese Sparmenüs als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung zum Verzehr außer Haus verkauft, muss das Gesamtentgelt zwischen den Bestandteilen, deren Lieferung mit dem allgemeinen Steuersatz versteuert wird, und denen mit ermäßigtem Steuersatz im Schätzweg aufgeteilt werden. Der BFH hat entschieden, dass der Unternehmer hierbei eine transparente und nachvollziehbare Aufteilungsmethode anzuwenden hat.[1]

Während die Finanzverwaltung die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelwarenverkaufspreise favorisiert, hat der Antragsteller in einem vom Niedersächsischen FG zu entscheidenden Eilverfahren eine Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (“Food-and-Paper-Methode”) angewendet. Die Methoden führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, als die Rohgewinnaufschlagsätze insbesondere bei den mitverkauften Getränken wesentlich höher sind als die für die Speisen. Streitzeitraum ist der Voranmeldungszeitraum Januar 2020. Das FG hat dem Begehren des Antragstellers schon deshalb stattgegeben, weil im Streitfall Einzelbestandteile in den Sparmenüs den Kunden nicht einzeln angeboten wurden, mithin Einzelverkaufspreise teilweise nicht existierten. Ob die Food-and-Paper-Methode zu sachgerechten Ergebnissen führt, ließ das Gericht offen.[2] Wegen des Streits um die anzuwendende Aufteilungsmethode ist zurzeit noch ein Klageverfahren bei dem FG München anhängig. Das Aktenzeichen ist hier nicht bekannt.

 

[1] Vgl. BFH-Beschluss vom 3.4.2013, V B 125/12, BStBl 2013 II S. 973

[2] Niedersächsisches FG, Beschluss vom 5.10.2020, 11 V 112/20, Quelle: Newsletter Nieders. FG 11/2020

 

Hinweis: Der Kollege, der den o.g. Beschluss des Niedersächsischen FG erstritten hat, steht anderen Kollegen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten können über die Geschäftsstelle des Verbandes erfragt werden.

 

 

Stand: 13.01.2021