Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

 

Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020  angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt. Demnach kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 bei Antragstellung bis zum 31.3.2021 herabgesetzt werden, sofern eine unmittelbare und nicht unerhebliche wirtschaftliche negative Betroffenheit von der aktuellen Corona-Krise gegeben ist. Entsprechendes gilt für die Steueranmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021.

 

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt begrüßt die Umsetzung dieser Maßnahme, da sie den Unternehmen vorübergehend dringend erforderliche Liquidität belässt. Der Verband hatte sich nachdrücklich für diese Regelung eingesetzt (vgl. unsere Meldung v. 14.01.2021).

 

 

Schreiben des Niedersächsischen Finanzministeriums v. 28.01.2021 >>

 

 

Stand: 03.02.2021