Neue Revisionsverfahren beim BFH
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten Verfahren aus dem Monat Juli 2018.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten Verfahren aus dem Monat Juli 2018.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind in der Landwirtschaft in Teilen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts beträchtliche Schäden entstanden. Auch wenn die Ernteausfälle noch nicht in voller Höhe zu beziffern sind, werden sie in der Landwirtschaft zu finanziellen Belastungen führen.
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Seit ein paar Jahren ist die sogenannte Share Economy in aller Munde. Einige Unternehmen, wie z. B. Airbnb, sind damit weltweit und auch in Deutschland sehr erfolgreich. Insbesondere bei solchen großen Plattformen geht es nicht so sehr um den Gedanken des Teilens an sich, sondern um die Kommerzialisierung des Privatbereichs der Teilnehmer, die dann zwangsläufig auch steuerliche Konsequenzen haben kann.
Das BMF hat sein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Aussetzung der Steuerfestsetzung, Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzung der Vollziehung aktualisiert.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist § 146 Abs. 1 AO geändert worden. Das BMF hat nun mit Schreiben vom 19.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :053, den Anwendungserlass zu § 146 AO mit sofortiger Wirkung neu gefasst.
Am 18.6.2018 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.
Das Finanzgericht Köln hat am 4.6.2018 ein Urteil zur Spekulationsteuer auf ein häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims veröffentlicht.
Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO hat jeder Verantwortliche die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hat für die Meldung des Datenschutzbeauftragten nun eine gesonderte E-Mail-Adresse eingerichtet.