[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]LfD Niedersachsen: Meldung des Datenschutzbeauftragten möglich

Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO hat jeder Verantwortliche die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hat für die Meldung dnun eine gesonderte E-Mail-Adresse eingerichtet: meldungdsb@lfd.niedersachsen.de

Die Meldung per Mail sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (Mail und Telefon)
  • Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen
  • Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Bestellungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)

Eine erneute Meldung über das angegebene Postfach ist nicht erforderlich, sofern Sie der LfD Niedersachsen bereits schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax) die Angaben nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO übermittelt haben.

Quelle: Mitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen >>

Zum Thema DSGVO empfehlen wir Ihnen auch den Besuch der entsprechenden Vorträge im Rahmen der Steuerfachtagung Celle >>

 

 

Stand: 18.6.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]