[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind in der Landwirtschaft in Teilen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts beträchtliche Schäden entstanden. Auch wenn die Ernteausfälle noch nicht in voller Höhe zu beziffern sind, werden sie in der Landwirtschaft zu finanziellen Belastungen führen.

Für betroffene Landwirte in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt besteht daher die Möglichkeit, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Bezugnahme der aktuellen Situation bei den jeweiligen Finanzämtern zu stellen. Die Finanzbehörden werden schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessungsspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen.

Die Betroffenen sollten frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt suchen.

 

Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 20.7.2018 >>

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt vom 2.7.2018 >>

 

 

Stand: 23.7.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]