Corona-Soforthilfe: Neufassung der Förderrichtlinien
Nach Informationen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums wird die bestehende Förderrichtlinie zum 31.3.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

