Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

 

Nach Auftreten des neuartigen Coronavirus in China und den USA hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Am 11. März 2020 hat die WHO den Ausbruch des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Die Zahl der Infizierten steigt weiter und das Virus verbreitet sich zunehmend.

Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über arbeitsvertraglichen Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen und auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert.

Das Ziel bleibt, die betrieblichen Abläufe weitgehend zu sichern. Es ist Arbeitgebern ein zentrales Anliegen die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

 

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Stand: 16.3.2020