Das neue Netzwerkfrühstück: Tax & Breakfast
Herzlich laden wir Sie zu dem neuen Netzwerkfrühstück "Tax & Breakfast" in der Villa Tramm ein. Neben dem leiblichen Wohl stehen das gemeinsame Miteinander und der Austausch zu aktuellen Themen im Fokus.
Herzlich laden wir Sie zu dem neuen Netzwerkfrühstück "Tax & Breakfast" in der Villa Tramm ein. Neben dem leiblichen Wohl stehen das gemeinsame Miteinander und der Austausch zu aktuellen Themen im Fokus.
Die Finanzverwaltung hat auf jüngere Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit Zusatzleistungen und Gehaltsumwandlungen reagiert und stellt klar, wann vom Tatbestand "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" auszugehen ist.
Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof entgegen bisheriger Rechtsprechung mit entschieden.
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2020 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am 4.1.2021 - zugeflossen.
Um den Austausch von Wissen und Erfahrungen unter jungen Berufsangehörigen zu erleichtern und zu fördern, lädt der Arbeitskreis Forum Perspektiven Sie ganz herzlich zu einer neu entwickelten Veranstaltungsreihe ein – die After-Work-Dialoge.
Durch das JStG 2019 wurde § 18a UStG zum 1.1.2020 dahingehend geändert, dass für Meldezeiträume nach dem 31.12.2019 in der Zusammenfassenden Meldung auch Angaben zu Lieferungen von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EU-Mitgliedsstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht.
Das BMF hat gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.10.2019 – IV R 59/16 entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechtes beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.