BMF-Schreiben zum Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus in Vorbereitung
Das Bundesfinanzministerium ist aktuell dabei auf Länderebene ein BMF- Schreiben zum Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus abzustimmen. Die Länder haben Frist zur Stellungnahme bis Mittwoch, den 18. März 2020. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt rechnet mit dem BMF-Schreiben dann zeitnah. In dem BMF-Schreiben sollen die vom Bundesfinanzministerium angekündigten steuerlichen Maßnahmen konkretisiert werden. Insbesondere wird wohl auch eine Aussage zur geplanten erleichterten Möglichkeiten der Stundung geben, auch ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang Stundungszinsen erhoben werden.
Ergänzend weisen wir nochmals darauf hin, dass unser Präsident Christian Böke mit Schreiben vom 13. März 2020 an die beiden Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt darüber hinaus auch um Klarstellung gebeten hat, dass Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus als Begründung für die Beantragung einer Fristverlängerung im Sinne des § 109 AO generell akzeptiert werden sollten.
Das Schreiben (unpersonalisiert) finden Sie hier >>
Stand: 16.3.2020