Kategorie: Körperschaftsteuer

Gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes!

Steuergesetze 2020

In Kooperation mit dem Richard Boorberg Verlag gibt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt eine besonders preisgünstige und benutzerfreundliche Sonderedition der Steuergesetze 2020 heraus. Enthalten sind alle aktuellen Änderungen, ein Stichwortverzeichnis und ein Online-Service.

SFTCelle: Der wichtige Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen

Gemeinnützige Körperschaften müssen grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, dürfen also die Mittel nicht anhäufen, um sie später zu verwenden. Eine Rücklagenbildung ist also – bis auf die gesetzlich definierten Ausnahmen – nicht erlaubt.

Gefahren bei der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen

Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßig steuerbegünstigte Zwecke verwenden. „Mittel“ sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterfallen oder nicht, und auch unabhängig davon, ob sie überhaupt geeignet sind, die Satzungszwecke zu erfüllen.

2022-06-21T13:03:17+02:0018.09.2019|Aktuelles, Körperschaftsteuer, Meldungen|

BMF: Referentenentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags veröffentlicht

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 deutlich anzuheben. Dadurch soll für etwa 90 % aller aktuellen Soli-Zahler die Abgabe komplett wegfallen.

BMF: Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Das BMF hat zur lohn- bzw. einkommensteuerrechtlichen Behandlung sowie den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen Stellung bezogen. Infolge der BFH-Rechtsprechung zu der Thematik werden die Grundsätze des Schreibens nun angepasst, vor allem soweit es die Organe von Körperschaften betrifft.

Nach oben