Übernahme von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel / Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde ab 2019 eine neue Steuerbefreiung zugunsten von Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittelkosten eingeführt.