SFTCelle: Splittingtarif für aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen
Die Regelungen im „Jahressteuergesetz 2018“ sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner rückwirkend ab Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif wählen können. So muss die eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt sein und der Antrag auf Gewährung des Splittingtarifs bis Ende 2020 gestellt werden.