BFH: Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft
Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.7.2019 (Az. IX R 28/18) zu § 23 EStG entschieden, da der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet.