BMF: ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer wird zum 1. Januar 2020 freigeschaltet. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat hierzu auch ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fakten für Arbeitgeber herausgegeben.

