BMF: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Das BMF hat am 13.4.2021 sein Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht.
Das BMF hat am 13.4.2021 sein Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht.
Menschen aus bestimmten Risikogruppen haben Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken. Apotheker, die die Masken entsprechend abgeben, erhalten für jede Schutzmaske eine Erstattung, die anfänglich 6 Euro betrug, und zwar einschließlich Umsatzsteuer.
Eine Sachspende aus dem Unternehmensvermögen stellt eine unentgeltliche Zuwendung dar, die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt ist. Sachspenden unterliegen folglich der Umsatzsteuer, sofern der Gegenstand seinerzeit zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.
Nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG kann das Finanzamt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestatten, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Bis einschließlich 2019 galt ein Betrag von 500.000 Euro.
Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 1.7. sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn ist insbesondere für die Anwendung der 44 EUR-Freigrenze (ab 2022: 50 EUR-Freigrenze) bedeutsam. Denn nur für Sachzuwendungen kann die vorgenannte Freigrenze zur Anwendung kommen.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen informiert mit seinem aktualisierten „Informationsblatt zur fristgerechten TSE-Implementierung bei Kassensystemen“ darüber, unter welchen Voraussetzungen noch eine letzte antragsgebundene Fristverlängerung durch das örtlich zuständige Finanzamt gewährt werden könnte.
Da durch das Coronavirus im gesamten Bundesgebiet weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen, verlängert die Finanzverwaltung die steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten. Demnach gilt Folgendes!
Die Bereiche Kanzleimanagement und Teamführung rücken mehr und mehr in den Vordergrund. Mit zwei neuen Folgen bietet der Podcast SteuerberaterTALK nun Anregungen zur Mitarbeiter- und Mandatsbindung.
Zinsen auf Steuererstattungen nach § 233a AO führen beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG oder in Verbindung mit § 20 Absatz 8 EStG zu Einkünften anderer Art. Zinsen auf Steuernachforderungen hingegen können nicht steuermindernd geltend gemacht werden.