Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

Home-Work-Pauschale und öffentliche Verkehrsmittel

Für die Jahre 2020 und 2021 kann für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wird und kein häusliches Arbeitszimmer unterhält oder den Kostenabzug nach den Grundsätzen des häuslichen Arbeitszimmers nicht wählt, ein pauschaler Betrag von 5 EUR - maximal 600 EUR im Jahr – steuerlich geltend gemacht werden.

2021-06-07T08:01:40+02:0019.03.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|

November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie

Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll noch in dieser Woche eine Änderung bei der November- und Dezemberhilfe erfolgen: Für Mischbetriebe mit angeschlossener Gastronomie soll der Zugang zur November- und Dezemberhilfe vereinfacht und der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein.

2021-06-04T08:49:25+02:0017.03.2021|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Überbrückungshilfe III: Verfahren für die regulären Zahlungen gestartet

Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beginnt ab sofort das Fachverfahren zur regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die ersten Auszahlungen der vollständigen Beträge durch die Länder sollen noch im März erfolgen.

2021-06-04T08:49:28+02:0014.03.2021|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Der Bundesrat hat mittlerweile zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung genommen.

2021-06-07T12:21:48+02:0011.03.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|

Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlüsse

Die "Lieferung von Wasser“ durch die Wasserversorgungsunternehmen unterliegt nach dem UStG lediglich dem ermäßigten Steuersatz. Der EuGH und auch der BFH hatten bereits vor einigen Jahren geurteilt, dass dementsprechend auch das Legen eines Hausanschlusses dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, wenn die Leitung die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht.

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