Verbilligte Wohnungsüberlassung: Gesetzesänderung mit Folgen und coronabedingter Mietausfall
Durch das JStG 2020 wird die bisherige 66 %-Grenze gem. § 21 Abs. 2 S. 1 EStG auf 50 % reduziert. Der Gesetzgeber will mit dieser Änderung dem Umstand der vielerorts steigenden Mieten und des hohen Mietniveaus in Deutschland Rechnung tragen.

