BMWi: Fristverlängerung für Anträge der Überbrückungshilfe II und der November- bzw. Dezemberhilfe

 

Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater/innen: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband stark gemacht. Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Webinar-Empfehlung: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

 

 

Stand: 15.01.2021