STEUERGESETZE 2022

Mit am 18.8.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

2021-12-21T08:38:27+01:0021.12.2021|Meldungen|

Steuerfreie Kita-Beiträge und BFH-Beschluss v. 14. April 2021: Spannungsverhältnis zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kosten der Arbeitnehmer für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei zu leisten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Corona-Beihilfe nach § 3 Nr. 11a EStG: Erfreuliches zur Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto

Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Die steuerfreie Arbeitgeberleistung kann vom 1. März 2020 bis zum 31 März 2022 erbracht werden.

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