Optionsmodell für Personengesellschaften (Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft)

Am 24.3.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und einer rechtsformneutralen Angleichung der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften beschlossen. Durch ein Optionsmodell sollen Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung beseitigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Personengesellschaft gestärkt werden. Das Recht zur Option einer Personengesellschaft zur Besteuerung „wie eine Kapitalgesellschaft“ soll am 1.1.2022 in Kraft treten, der Antrag muss aber vor dem Wirtschaftsjahr, für das er gelten soll, gestellt werden. Somit müsste schon im Jahr 2021 ein Antrag gestellt werden, allerdings werden in vielen Fällen noch vorbereitende Handlungen zwingend sein. Aus diesem Grund ist eine genaue Kenntnis des Optionsmodells und der möglichen Folgen zwingend.
Seitenumfang: ca. 90 Seiten
Bindungsart: gebunden
Preis: 39.00 Euro (zzgl. gesetzlicher USt.)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: August 2021
Autor(en): Matthias Greulich, StOAR
Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR

Inhaltsverzeichnis

I. Der „neue“ Weg zur Körperschaftsteuer mit dem Optionsantrag
II. Persönliche Berechtigung
III. Antragsverfahren
IV. Ablauf der laufenden Besteuerung
V. Behandlung der Gesellschafter/innen und der Gewinnanteile
VI. Zuordnung der Anteile der „fiktiven“ Kapitalgesellschaft
VII. Steuerliche Behandlung der Leistungsbeziehungen zur/zum Gesellschafter/in
VIII. Steuerliche Behandlung der zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter
IX. Besteuerung des Übergangs zur Körperschaftsteuer („fiktiver“ Formwechsel nach § 25 UmwStG)
X. Anwendung der rückwirkenden Besteuerung auf die fiktiven Anteile an einer Kapitalgesellschaft (§ 22 UmwStG)
XI. Besteuerung der Rückoption („fiktiver“ Formwechsel nach § 9 UmwStG)
XII. Fälle der zwingenden Rückoption
XIII. Verfahrensrechtliche Fragen (örtliche Zuständigkeit, Bekanntgabe von Verwaltungsakten)
XIV. Auswirkung auf andere Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer)

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