BMWi: Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes III
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz III veröffentlicht, der auch einige steuerliche Änderungen enthält.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz III veröffentlicht, der auch einige steuerliche Änderungen enthält.
Zum Antrittsbesuch trafen sich Präsident Christian Böke, Vizepräsident René Freiberg, HGF Dr. George Alexander Wolf sowie GF Matthias Kruppa mit dem seit dem 20. Juni 2019 im Amt befindlichen Michael Richter. An dem ausführlichen Gespräch nahm auch Steuerabteilungsleiter Hermanus Erdwiens teil.
Die Regelungen im „Jahressteuergesetz 2018“ sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner rückwirkend ab Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif wählen können. So muss die eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt sein und der Antrag auf Gewährung des Splittingtarifs bis Ende 2020 gestellt werden.
Das Zusammenspiel der Normen des § 8c und § 8d Körperschaftsteuergesetz mache es zunehmend schwer, Entscheidungen zu einer sachgerechten Verlustnutzung zu treffen, kritisierte Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D. aus Berlin. Die beiden Bestimmungen sind zusammen zu lesen.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sieht für Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von jährlich zwei Prozent eine fünfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird.
Der BFH hat mit folgenden Urteilen zum seit 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht Stellung bezogen und hat in wesentlichen Teilen die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte übernommen.
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde ab 2019 eine neue Steuerbefreiung zugunsten von Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittelkosten eingeführt.
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Das BMF hat sich aktuell zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers geäußert (BMF-Schr. v. 26.8.2019 - IV C 6 -S 2139-b/07/10002-02).