Geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt

Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1.1.2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Bund und Länder haben sich nunmehr auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt.

2021-06-04T08:54:36+02:0030.09.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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