BMF: Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen aufgrund Änderung des § 302 AktG zum 1.1.2021
Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes!