BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
Das BMF hat mit Schreiben vom 2. November 2020 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen Stellung genommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 2. November 2020 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen Stellung genommen.
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.06.2020 (V R 16/17).
Mit Urteil vom 13.5.2010 – VI R 13/18 hält der BFH an seiner Rechtsprechung fest und bezieht in die Schätzgrundlage für Sachzuwendungen nur Kosten ein, die zu geldwerten Vorteilen führen können. Weiter macht er deutlich, dass sich die Bemessungsgrundlagen für Sachbezüge und Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG unterscheiden.
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit geändert.
Durch Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S.1512) wurde in § 21 UStG - Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer - ein neuer Absatz 3a eingefügt.
Steuerpflichtige müssen im Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung Angaben zur Besteuerungsart machen. Konkret müssen sie kennzeichnen: Sind sie Soll- oder Istversteuerer? Nach Datenlage des BMF kommt es hier häufig zu Missverständnissen. Der DStV fasst daher nochmal das Wichtigste zusammen.
Der BFH hat in seinem vom 22.8.2013 – V R 37/10 festgestellt, dass Werklieferungen vorliegen, sobald zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG) ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird.
Das BMF hat in einem erst jetzt veröffentlichten Schreiben vom 18. August 2020[1] die Auffassung vertreten, dass die Verlängerungen der Nichtbeanstandungsregelung durch 15 Bundesländer nicht von der Rechtslage gedeckt sei.
BMF: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung In den [...]
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. hat auf seiner Internetseite eine aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation für Kassensystem-Anwender zum kostenfreien Download veröffentlicht.