BFH: „Nummer der Rechnung“ als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13.2.2019 (Az. XI R 13/17) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) insoweit um Klärung gebeten.