Neues zur 6-Monatsfrist
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 traten mehrere kindergeld- bzw. kinderfreibetragsrelevante Änderungen ein.
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 traten mehrere kindergeld- bzw. kinderfreibetragsrelevante Änderungen ein.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vorgelegt.
Der Gesetzgeber hat nunmehr rückwirkend ab Jahresbeginn den bisherigen Listenhöchstbetrag von 40.000 € auf 60.000 € angehoben. Für die Umsetzungspraxis bedeutet dies: Eine rückwirkende Korrektur der privaten Nutzungsentnahme bzw. des über die Lohnabrechnung abgerechneten geldwerten Vorteils ist vorzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen inhaltsgleichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.
Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich aus einem Familienumzug ergeben, Aufgaben beim Arbeitgeber zu übernehmen.
Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG werden für Verluste der Veranlagungsjahre 2020 und 2021[1] von 1 Mio. € auf 5 Mio. € bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. € auf 10 Mio. € im Falle einer Zusammenveranlagung angehoben.
„Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen“: Pflege-Pauschbetrag Unabhängig von dem Kriterium „hilflos“ soll ab dem Veranlagungsjahr 2021 die Berücksichtigung eines Pflege-Pauschbetrags [...]
Der Bundestag hat bereits am 7. November 2019 das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Bundestag-Finanzausschusses verabschiedet.
Voraussetzungen und Nachweise Voraussetzung für den erleichterten Stundungszugang ist, dass die sofortige Einziehung der Beiträge ohne die Stundung trotz [...]
Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen.