Behinderten-Pauschbetragsgesetz: Gesetzesentwurf vorgelegt

 

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vorgelegt.

Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die Behinderten-Pauschbeträge angepasst werden.

Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.

 

Praxishinweis

Dieses Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Mit einer Verabschiedung ist noch in 2020 zu rechnen, so dass die gesetzlichen Änderungen bereits für den laufenden Veranlagungszeitraum zur Anwendung kommen sollen. Wir werden über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.

 

 

Stand: 22.07.2020