BMF: Beschränkte Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen
Am 18.6.2018 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.

