BFH: Berechnung der 44 €-Freigrenze bei Sachbezügen
Liefert der Arbeitgeber Ware (Sachbezüge) in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € einzubeziehen.

