[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Strukturreform der niedersächsischen Landesverwaltung

Am 11.9.2018 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Strukturreform der niedersächsischen Finanzverwaltung beschlossen, um vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sowie der fortschreitenden Digitalisierung die Finanzverwaltung weiterhin zukunftsfähig, effektiv und bürgerfreundlich zu gestalten.

Die mit dem demographischen Wandel einhergehenden Veränderungen in der wirtschaftlichen Struktur verändern auch die Arbeitssituation in den Finanzämtern. Daher gilt es zu vermeiden, dass in einzelnen Finanzämtern Arbeitsbereiche entstehen, die für sich genommen zu klein sind, um notwendiges Spezialwissen vorzuhalten oder Vertretungsregelungen zu ermöglichen.

Die Reform hat daher v.a. die Zielsetzung, dass die Finanzämter auch in der Zukunft in allen ihren fachlichen Einheiten die ihnen obliegenden Aufgaben effektiv und effizient erfüllen können. Erreicht werden soll dies insbesondere durch die Zusammenlegung einzelner Finanzamtsbezirke unter Beibehaltung aller bisherigen Standorte. Zu diesem Zweck werden jeweils zwei Finanzämter unter Berücksichtigung ihrer regionalen Beziehungen fusioniert. Dadurch, dass im Rahmen der Fusion jeweils beide Standorte erhalten bleiben, wird die Präsenz der Steuerverwaltung vor Ort in den betroffenen Regionen weiterhin sichergestellt.

Geplant sind derzeit folgende Zusammenlegungen:

  • Uelzen und Lüchow zum Finanzamt Uelzen-Lüchow zum 1.4.2019

danach sukzessive (nachfolgende Aufstellung in alphanumerischer Reihenfolge).

  • Aurich und Wittmund zum Finanzamt Aurich-Wittmund
  • Braunschweig-Altewiekring und Helmstedt zum Finanzamt Braunschweig-Helmstedt
    Gleichzeitig soll die Zuständigkeit des Finanzamtes Braunschweig-Altewiekring für die Samtgemeinde Sickte und die Gemeinde Cremlingen auf das Finanzamt Wolfenbüttel und für die Gemeinden Vechelde und Wendeburg auf das Finanzamt Peine verlagert werden.
  • Emden und Norden zum Finanzamt Emden-Norden
  • Goslar und Bad Gandersheim zum Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim
  • Hameln und Holzminden zum Finanzamt Hameln-Holzminden
  • Hildesheim und Alfeld zum Finanzamt Hildesheim-Alfeld
  • Northeim und Herzberg am Harz zum Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz

Zu welchem Zeitpunkt die konkreten Zusammenlegungen eingeleitet werden, hängt von individuellen Faktoren in den benannten Ämtern ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.

Weitere Informationen und Kurzbegründungen zu den einzelnen Zusammenlegungen finden Sie HIER >>

 

 

Stand: 28.9.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]