[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Aktuelles zum Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW-Bank mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung gefördert wird.

Steuerberater können über dieses Angebot als Fördermittel- und Subventionsberater als eine gemäß § 57 Abs. 3 Nr. StBerG vereinbare Tätigkeit beraten.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Insgesamt können Familien mit Kindern und Alleinerziehende 12.000,00 € für jedes Kind erhalten, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen zehn Jahre für Wohnzwecke selbst genutzt wird. Weitere Informationen und Details zur Förderung sind unter www.kfw.de/baukindergeld erhältlich.

Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Fördermittel- und Subventionsberater sind im Berufsrechtlichen Handbuch der Bundessteuerberaterkammer (Berufsfachlicher Teil, Kapitel 5.2.4) zu finden. Die Online-Version des Berufsrechtlichen Handbuchs ist unter https://www.bstbk.de/de/steuerberater/berufsrecht/ verfügbar.

 

 

Stand: 8.10.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]